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Widerspruch ePA

Widerspruch in Bezug auf das Anlegen und Befüllen einer "elektronischen Patientenakte" (ePA).

Alle gesetzlich versicherten Patienten können dem Anlegen und dem Befüllen einer elektronischen Patientenakte bei ihrer Krankenkasse widersprechen. Die Ausgestaltung der Widerspruchsmöglichkeiten ist per Gesetz den gesetzlichen Krankenkassen übertragen worden.

Die einzelnen Verfahren für Widersprüche können deshalb von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden sein.

Das Digi-Gesetz legt fest, dass die Krankenkassen ihre Versicherten vor deren Widersprüchen über verschiedene Aspekte der elektronischen Patientenakte informieren müssen. Geht ein Widerspruch schon vor dieser Information bei der Krankenkasse ein, kann es sein, dass dieser unberücksichtigt bleibt. Bitte prüfen Sie deshalb den richtigen Zeitpunkt des Einlegens Ihres Wiederspruches. Erst nachdem die Krankenkasse Ihren Widerspruch und dessen Wirksamkeit schriftlich bestätigt hat (bitte bewahren Sie die Bestätigung auf!), können Sie sicher sein, dass dieser auch gilt. Bei ausbleibender Bestätigung sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachhaken und erfragen, wann und wie Sie einen rechtswirksamen Widerspruch einlegen können. Gegebenfalls müssen Sie Ihren Widerspruch später, unter Berücksichtigung der Vorgaben Ihrer Krankenkasse, nochmals wiederholen.

Nachfolgend stelle ich Ihnen hier Musterformulare für Ihre Widersprüche zum Ausdrucken zur Verfügung.

Soweit wir von den Online-Winderspruchsmöglichkeiten und eigenen Formularen der einzelnen Krankenkassen Kenntnis erlangen, stellen wir auch Links hierzu bereit.

Wichtig: Teilweise stellen einzelne Krankenkassen verschiedene Auswahloptionen zu den Widersprüchen zur Verfügung (z.B. auch zur "Bereitstellung von Abrechnungsdaten in die ePA").

In diesen Fällen rate ich Ihnen, bevorzugt dem Anlegen einer ePA generell zu widersprechen. Das ist aus meiner Sicht die sicherste Methode und die anderen Auswahloptionen sind dann nicht mehr relevant.

Die Formulare wurden ehrenamtlich erstellt. Sie werden kostenfrei und ausschließlich zur allgemeinen Information zur Verfügung gestellt. Ich führe keine Rechtsberatung durch und kann keine rechtlichen Fragen behandeln, die im individuellen Fall auftreten. Ich übernehmen keine Gewähr für Fehlerfreiheit und/oder Rechtswirksamkeit der Formulare und schließen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, jede Haftung aus.


Schnellzugriff für die am häufigsten von meinen Patienten gewählten Krankenkassen:

Techniker Krankenkasse: Online Widerspruchsmöglichkeit gegen die ePA (auf der Homepage der Krankenkasse)

AOK: Widerspruchsmöglichkeit aller AOKen (nach Länderauswahl)

DAK-Gesundheit: DAK Online Widerspruchsmöglichkeit

IKK Südwest: Online Widerspruchsmöglichkeit der IKK Südwest